Emission – Exposition – Entsorgung: Der legislative Footprint der Formstoffnutzung

Elke Radtke
BDG Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V.

Gießereien sind industrielle Anlagen, deren Betrieb vielfältige Auswirkungen auf die Umwelt generiert. Der Begriff Umwelt ist in diesem Fall relativ weit zu fassen und betrifft auch Beschäftigte und Anrainer der Unternehmen. Diesem fertigungsspezifischen Fußabdruck steht ein ebensolcher seitens des Gesetzgebers zur stetigen Verringerung von Umweltauswirkungen gegenüber.

So hat sich der Ende 2019 von der EU-Kommission verkündete Green Deal zum Ziel gesetzt, durch Änderungen unserer Produktions- und Konsumgewohnheiten die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen, die Umweltverschmutzung zu verringern und das gesunde Gleichgewicht der Natur und der Ökosysteme wiederherzustellen. Dabei stehen nicht nur fossile Energieträger im Fokus der Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen, sondern auch der Verbrauch an Rohstoffen und die Unmengen der in der EU entstehenden Abfälle. Im Rahmen einer Circular Economy sollen deshalb der Lebenszyklus von Produkten verlängert und Materialien in geschlossenen Kreisläufen gehalten werden. Wiederverwendung, Reparatur und Recycling von Produkten ermöglichen erhebliche Einsparungen bei Ressourcen und CO2.

Ein weiterer, sich stetig vergrößernder Regelungsbereich der EU ist die Chemikalienpolitik. Man hat sich bei der Kommission mit dem „Null-Schadstoff-Ziel“ nicht weniger auf die Fahne geschrieben, als den Schadstoffausstoß so zu verringern, dass er nicht mehr schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ist. 

Die genannten politischen Konzepte bilden die Grundlage für eine mittlerweile schier unüberschaubare Flut an rechtlichen Regelungen, die in den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden müssen.

Was das mit der Form- und Kernherstellung in Gießereien zu tun hat? Das erfahren Sie auf dem 5. Formstoff-Forum.